Tierschutzgesetz,
§ 3, Nr. 1: „Es ist
verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen
es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die
offensichtlich seine Kräfte übersteigen, ...“
Das
Wohlergehen
und die Gesundheit meiner Tauben sind mir sehr wichtig. Die Tauben sind
natürlich durch die gute Versorgung und das intensive Training
jederzeit in der Lage, Flüge über mehrere hundert Kilometer zu
absolvieren. Da das sichere Orientierungs- und Flugvermögen von
Brieftauben aber in hohem Maße von der Witterung abhängig ist, behalte
ich mir trotzdem vor, den Taubenauflaß bei Gewitter, heftigen
Niederschlägen oder starkem Nebel abzusagen. Ein
Auflaß in der Dämmerung oder bei starkem Frost ist ebenfalls nicht
möglich.
Alle Tauben werden jährlich gegen diverse
Taubenkrankheiten geimpft und vorsorglich tierärztlich betreut. Durch
die saubere Schlaganlage und regelmäßige Behandlungen sind sie völlig
gesund und frei von Ektoparasiten. Untersuchungen des Tiermedizinischen
Institutes auf der Insel Riems haben ergeben, dass Brieftauben nicht an
der Vogelgrippe erkranken und sie auch nicht übertragen können.
Trotz
aller Umsicht beim Auflaß kann es geschehen, dass eine Taube nicht den
Weg nach Hause findet. Deshalb tragen meine Tauben einen zusätzlichen
Ring mit meiner Telefonnummer. Wird eine Taube aufgefunden oder fliegt
bei einem anderen Taubenzüchter zu, kann ich so umgehend benachrichtigt
werden und meine Taube abholen.