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Tierschutz

Tierschutzgesetz, § 3, Nr. 1: „Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen, ...“

Das Wohlergehen und die Gesundheit meiner Tauben sind mir sehr wichtig. Die Tauben sind natürlich durch die gute Versorgung und das intensive Training jederzeit in der Lage, Flüge über mehrere hundert Kilometer zu absolvieren. Da das sichere Orientierungs- und Flugvermögen von Brieftauben aber in hohem Maße von der Witterung abhängig ist, behalte ich mir trotzdem vor, den Taubenauflaß bei Gewitter, heftigen Niederschlägen oder starkem Nebel abzusagen. Ein Auflaß in der Dämmerung oder bei starkem Frost ist ebenfalls nicht möglich.

Alle Tauben werden jährlich gegen diverse Taubenkrankheiten geimpft und vorsorglich tierärztlich betreut. Durch die saubere Schlaganlage und regelmäßige Behandlungen sind sie völlig gesund und frei von Ektoparasiten. Untersuchungen des Tiermedizinischen Institutes auf der Insel Riems haben ergeben, dass Brieftauben nicht an der Vogelgrippe erkranken und sie auch nicht übertragen können.

Trotz aller Umsicht beim Auflaß kann es geschehen, dass eine Taube nicht den Weg nach Hause findet. Deshalb tragen meine Tauben einen zusätzlichen Ring mit meiner Telefonnummer. Wird eine Taube aufgefunden oder fliegt bei einem anderen Taubenzüchter zu, kann ich so umgehend benachrichtigt werden und meine Taube abholen.